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Teilnahmebedingungen, Haftungsausschluss, Datenschutzhinweis

 

 § 1 Absage oder Abbruch von Touren

(1) Der Guide ist jederzeit – auch kurzfristig – berechtigt, die Tour anzupassen, abzusagen oder abzubrechen, wenn durch äußere Umstände die Sicherheit der Teilnehmer gefährdet ist (z.B. Wetterwarnungen, Sperrungen etc.). Bei Regen wird die Tour durchgeführt. Außerdem kann der Guide einzelne Teilnehmer von der Teilnahme an der Tour zu Beginn und noch während der Tour ganz oder teilweise von der Tour/Reise/vom Training ausschließen, wenn sie gegen die Verhaltensregeln verstoßen oder erkennbar nicht die Voraussetzungen für die Reise erfüllen (fehlendes Leistungsvermögen (Fahrtechnik, Kondition, ...) technischer Zustand des Rades). In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung schon erbrachter Zahlungen. Bei Abbruch durch Schlechtwetter werden wir wenn möglich eine Ersatztour anbieten.

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(2) Die Prospekt- und Internet-Ausschreibungen stellen den geplanten Reiseablauf dar, ohne den genauen Ablauf zu garantieren. Geringfügige Änderungen des Programm- und Reiseablaufs sowie der Routenauswahl sind aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen möglich.

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(3) Stornobedingungen im Falle einer Absage durch Euch:

Wenn Du (oder ein von Dir angemeldeter Teilnehmer) absagen musst, rechne bitte mit folgenden Stornobedingungen:

Kostenfrei bis zu 24 Stunden nach Deiner Buchung und/oder bis 6 Wochen vor der Veranstaltung.

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30 % des Teilnahmebetrags bei Absage innerhalb von 6 bis 2 Wochen vor der Veranstaltung.

70 % des Teilnahmebetrags bei Absage innerhalb von 13 bis 2 Tagen vor der Veranstaltung.

100 % des Teilnahmebetrags bei Absage einen Tag vor Veranstaltung oder am Veranstaltungstag.

Umbuchungen: pauschal 30% des Teilnahmebeitrags, mindestens 15 Euro. Die Kosten können variieren je nach Einzelfall (Zeitpunkt, Personenzahl,...). Bitte ruft uns im Stornofall an, damit wir zusammen die für alle Seiten bestmögliche Lösung finden können!

 

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Der Guide ist berechtigt, die Teilnahme an einer Tour von der Erfüllung besonderer Bedingungen (wie beispielsweise das Vorliegen bestimmter fahrtechnischer Fähigkeiten) abhängig zu machen.

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(2) Voraussetzung für die Teilnahme an einer Tour sind, sofern nichts anderes angegeben ist, ein technisch einwandfreies Mountainbike (ohne Gepäckträger) sowie eine ausreichende Pannenausrüstung (u. a. Ersatzschlauch, Flickzeug, Luftpumpe, Werkzeug, etc.). Wir empfehlen Plattformpedale (keine Klikies). Es ist nicht Aufgabe oder Verpflichtung des Guides, den Teilnehmer im Pannenfall technische Unterstützung zu gewähren. Kann die Tour aufgrund einer Panne nicht zu Ende gefahren werden, so ist ein eventuell erforderlicher Rücktransport auf eigene Gefahr und Kosten des Teilnehmers durchzuführen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung schon erbrachter Zahlungen.

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(3) Alle Teilnehmer haben für eine ausreichende Schutz- und Sicherheitsausrüstung zu sorgen. Hierzu gehören insbesondere (Pflicht!) ein Rad-Helm, Radbrille, Radhandschuhe, eine den Witterungsbedingungen entsprechende Kleidung und ggfs. angemessene Schutzausrüstung (z. B. Protektoren). Empfehlung: wenn ihr Protektoren habt, tragt sie auch. Alle Teilnehmer haben selbst für eine ausreichende und dem Wetter, der Tourdauer und -umgebung angepasste Verpflegung und Getränke zu sorgen. Jedem Teilnehmer wird im eigenen Interesse der Abschluss einer allgemeinen Unfall-, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung empfohlen.

(4) Die Teilnehmer müssen, sofern sie nicht von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden, das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

§ 3 Aufgaben der Guides/Trainer

(1) Sofern nichts anderes angegeben ist, besteht die Aufgabe ausschließlich darin, den Teilnehmern den Weg zu zeigen sowie die Orientierung abseits von öffentlichen Straßen und Wegen zu erleichtern. Die Teilnehmer sind sich darüber bewusst und damit einverstanden, dass der Tourverlauf und die Tourdauer, z. B. aufgrund von Teilnehmerkondition, Pannen, Witterungs- und Wegebedingungen, jederzeit – auch im Verlauf einer Tour – Änderungen unterliegen können und sich insbesondere auch der Zeitpunkt der Rückkehr nach vorne oder nach hinten verschieben kann.

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(2) Es ist nicht Verpflichtung des Tour-Guides, im Rahmen einer Tour - Außnahme die Fahrtechnik-Trainings - die konditionellen oder fahrtechnischen Fähigkeiten der Tour-Teilnehmer zu beurteilen oder ihnen hierzu Ratschläge zu erteilen.

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(3) Die Umweltbildung ist eines der Kernthemen welches während der Tour immer wieder Erwähnung findet. In diesem Zusammenhang werden auch die DIMB-Trailrules immer wieder erwähnt und die Einhaltung überprüft.

 

§ 4 Gefahrtragung

(1) Dem Teilnehmer einer Tour ist bekannt, dass die Benutzung eines Mountainbikes sowohl auf als auch abseits befestigter Straßen besondere körperliche Anforderungen stellt und mit spezifischen Gefahren verbunden ist.

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(2) Die Teilnahme an einer Tour erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich, auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Touren führen sowohl über öffentliche Straßen (Strassenverkehrsordnung) und Wege als auch über befestigte und feste Wege und Pfade inkl. möglicher Hindernisse. Angaben über den geplanten Wegverlauf, die Länge und Dauer sowie den konditionellen und/oder fahrtechnischen Schwierigkeitsgrad einer Tour sind unverbindlich und dienen ausschließlich dazu, den Teilnehmern einen groben Eindruck von den sie erwartenden Anforderungen zu geben. Die Teilnehmer müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers.

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(3) Den Teilnehmern ist bekannt, das Mountainbikes kein verkehrstaugliches Fahrrad im Sinne der StVZO sind.

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(4) Im Wald muss immer mit waldtypischen Gefahren gerechnet werden. Eine Haftung des Waldbesitzers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht besteht grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren.

 

§ 5 Verhalten der Teilnehmer

(1) Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Teilnehmer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Weg- und Sichtverhältnissen sowie dem persönlichen Können, der Umgebung und dem Wetter angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise.

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(2 ) Alle Teilnehmer haben ihre – vor allem konditionellen und fahrtechnischen – Fähigkeiten selbst einzuschätzen und ihre Fahrweise daran auszurichten. Die Teilnehmer müssen insbesondere selbst beurteilen, ob sie einen Wegabschnitt sicher und ohne sich oder andere zu gefährden mit dem Mountainbike fahren können; im Zweifelsfall ist ein Wegabschnitt vorher zu besichtigen und das Mountainbike zu schieben oder zu tragen.

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(3) Alle Teilnehmer haben auf öffentlichen Straßen und Wegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in eigener Verantwortung einzuhalten. Darüber hinaus sind die DIMB Trail Rules einzuhalten. Diese können unter www.dimb.de nachgelesen werden. Zu diesen gehört u.a. auf Waldwegen bzw. Trails Rücksicht auf Wanderer, Reiter oder andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Kinder, zu nehmen und diese nicht zu gefährden/zu verunsichern.

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(4) Die Teilnehmer sind sich darüber im klaren, dass Mountainbiken mit gewissen Risiken und Gefahren verbunden sind und nehmen diese Risiken und Gefahren bewusst und mit vollem Einverständnis in Kauf. Die Teilnehmer sind sich dabei insbesondere darüber bewusst und nehmen es in Kauf, dass es zu Stürzen und daraus resultierenden – auch schwersten – Sach-, Personen- oder Vermögensschäden kommen kann. Gefahren und Risiken können sich insbesondere, aber nicht nur, aus den – häufig auch wechselnden – Witterungs- und Wegebedingungen sowie dem Verhalten Dritter ergeben.

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(5) Ein Reiseteilnehmer, der die Gruppe – aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig verlässt, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des von ihm bezahlten Reisepreises und tut dies eigenverantwortlich.

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(6) Sollte eine von H.T.R. selber durchgeführte Reise einmal Mängel aufweisen, so sind die Beanstandungen dem Tourenleiten bzw. Guide unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, an der Klärung eventuell auftretender Störungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb von einem Monat nach Beendigung der Tour/des Trainings/Reise gegenüber H.T.R. zu machen.

Weder H.T.R. noch der Guide sind verpflichtet, für eine Absicherung der Strecke zu sorgen oder auf Gefahren hinzuweisen.

 

(7) Während aller H.T.R. Touren/Trainings/Reisen besteht Helmpflicht (auch bergauf und bei Hitze!).

 

§ 6 Haftung

(1) An den angebotenen Bike-Touren / Veranstaltungen von H.T.R und/oder den Kooperationspartner beteiligen sich die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer verzichtet auf deliktische und sonstigen Ansprüchen gegenüber H.T.R. oder deren beauftragten Personen (Guides/Kooperationspartnern). Hiervon unberührt sind Schadensersatzansprüche gegen Dritte (z.B. andere Tourteilnehmer) nach den allgemeinen Haftungsregelungen des Gesetzgebers oder Ansprüche, die sich aus grober Fahrlässigkeit ergeben.

H.T.R. haftet nicht für Schäden, die beim Transport von Gepäck und Rädern entstehen.

 

 

§ 7 Datenschutz-Hinweis

Bei den von H.T.R. durchgeführten Touren werden häufig Fotos/Videos (nachfolgend Bilder genannt) von Teilnehmern, wie auch von den Guides erstellt. Die Bilder, die von den Guides erstellt wurden, werden über elektronische Wege an alle Teilnehmer weitergegeben. Der Teilnehmer erklärt sich damit ebenso einverstanden wie mit der Nutzung der Fotos für Werbezwecke (Homepage, Flyer, Foren, Soziale Netzwerke etc.). Sollte der Teilnehmer hiermit nicht einverstanden sein, so ist dieses simply out und allen anderen Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.

 

Der Inhaber der Bildrechte verpflichtet sich, die Abbildungen in keinem verleumderischen, schmählichen oder gesetztes widrigen Zusammenhang zu nutzen.

 

Zwischen dem Teilnehmer und H.T.R. wird vereinbart, dass unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung von dem Teilnehmer angefertigte Bilder auf den Fotografen übertragen werden. Der Fotograf darf die produzierten Bilder ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form durch den Fotografen oder durch Dritte, die mit dessen Einverständnis handeln, ungeachtet der Übertragung-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildverarbeitung) publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken verwenden. Der Teilnehmer übertragt dem Fotografen gleichzeitig alle Nutzungsrechte einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustande gekommenen Bildmaterial ohne zeitliche Beschränkung. Die Namensnennung des Teilnehmers steht im Ermessen des Fotografen. Bei minderjährigen Teilnehmern muss der gesetzlicher Vertreter mit allen Punkten der vorstehenden Vereinbarung einverstanden zu sein.

 

(2) Ergänzend zu diesen Verhaltensregeln gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von H.T.R., die auf unserer Homepage eingesehen werden können.

 

(3) Diese Teilnahmebedingungen sind vor dem Start der Tour/Trainings/Reise beim Guide/Trainer zu unterschreiben. Eine Teilnahme ist ohne eine Unterschrift nicht möglich.

 

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, das ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

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