Allgemeine Geschäftsbedingungen H.T.R. - How To Ride
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis des zwischen H.T.R./ H.T.R.-Kooperationspartnern (nachfolgend "Reisevermittler" genannt) und dem Kunden zustande gekommenen Reisevermittlungsvertrages.
§ 2 Reisevermittlungsvertrag
Der Reisvermittler vermittelt Verträge über Einzelreiseleistungen (z.B. Flugbeförderungsleistungen, Bahn- und Busreisen, Hotelaufenthalte) zwischen seinem Kunden und einem fremden Leistungserbringer (z.B. Bikeveranstalter, Hotel).
Die Erbringung der vermittelten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil des Vermittlungsvertrages. Die Vermittlung erfolgt vorbehaltlich vorhandener Kapazitäten bei den Leistungserbringern.
Der Inhalt des vermittelten Vertrages richtet sich nach den Vereinbarungen des Reisenden mit dem Leistungserbringer, insbesondere dem Prospekt und den AGB des Leistungserbringers. Diese Angaben stellen keine eigene Zusicherung des Reisevermittlers dar. Die Prospekt- und Internet-Ausschreibungen stellen den geplanten Reiseablauf dar, ohne den genauen Ablauf zu garantieren. Geringfügige Änderungen des Programm- und Reiseablaufs sowie der Routenauswahl sind aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen möglich.
§ 3 Form
Mit dem Ausfüllen und Abschicken des Reiseanmeldeformulars gibt der Kunde gegenüber dem Reisevermittler ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages ab. Die Abgabe des Angebotes erfolgt nach Anklicken des Senden-Buttons. Der Zugang des Angebotes beim Vermittler wird dem Kunden unverzüglich per E-Mail bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Angebotes dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung d.h. eine Auftragsbestätigung dar, wenn der Vermittler dies ausdrücklich erklärt.
Ansonsten kommt der Vertrag durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail zustande. Durch die Annahme verpflichtet sich der Reisevermittler, einen Vertrag über die nachgebuchte Reiseleistung zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungserbringer zu vermitteln. Ist diese Leistung verfügbar, kommt es zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer zum Abschluss eines Reisevertrages.
Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Anmelderhaftung
Meldet der Kunde auch weitere Reiseteilnehmer für die Reiseleistung an, verpflichtet er sich auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer einzustehen, sofern er bei der Reiseanmeldung eine entsprechende gesonderte Erklärung abgibt.
§ 5 Pass- und Visuminformation
Den Reisevermittler trifft bei der Vermittlung von Pauschalreisen keine Pflicht zur Information über Pass- und Visumerfordernisse. Diese Pflicht obliegt dem Reiseveranstalter.
§ 6 Inkasso
Der Reisevermittler ist berechtigt, Anzahlungen und Restzahlungen entsprechend den Geschäfts- und Zahlungsbestimmungen des jeweiligen Leistungserbringers der vermittelten Leistung zu verlangen.
Der Kunde kann diesem Forderungseinzug keine Einwendungen aus Schlechterfüllung des Reisevermittlungsvertrages entgegenhalten.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Reisevermittlers, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Schäden des Kunden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit stammen, beschränkt sich auf den dreifachen Wert der vermittelten Reiseleistung, soweit der Schaden durch den Reisevermittler oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Reisevermittler oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen des Reisvermittlers beruht. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Der Reisevermittler haftet nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst. Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Reiseleistung sind ausschließlich die jeweiligen Leistungserbringer verantwortlich.
H.T.R. haftet bei selber veranstalteten Touren nicht für Schäden, die infolge der Missachtung von Anweisungen der Tourenguides entstehen.
H.T.R. haftet nicht für Schäden, die beim Transport von Gepäck und Rädern entstehen. An den MTB-Touren beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind die Veranstalter berechtigt, bis 14 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten oder eine Alternativreise anzubieten. Ebenso kann die Durchführung der Veranstaltung durch die Weitterbedingungen verhindert werden. Sie erhalten dann bereits geleistete Zahlungen entweder zurück, oder werden mit der Alternativreise nach verrechnet, weitere Ansprüche gegen die Veranstalter oder H.T.R. bestehen nicht.
§ 8 Verjährung
Ansprüche des Kunden gegen den Reisevermittler - mit Ausnahme der in Absatz 2 genannten Ansprüche - verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Anspruchsgegners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Die in Absatz 1 genannte Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt ebenfalls nicht für Ansprüche wegen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers oder auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Verjährung dieser Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Reiseabbruch
Ein Reiseteilnehmer, der die Gruppe – aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig verlässt, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des von ihm bezahlten Reisepreises.
§ 10 Gewährleistung
Sollte eine von H.T.R. selber durchgeführte Reise einmal Mängel aufweisen, so sind die Beanstandungen den Tourenleitern bzw. Guides unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, an der Klärung eventuell auftretender Störungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Ansprüche wegen Nichterbringnung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb von einen Monat nach Beendigung der Reise gegenüber H.T.R. zu machen.
§ 11 Gerichtsstand
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Sitz des Reisevermittlers Gerichtsstand.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, das ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
§ 13 Datenschutzhinweis
Gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechtes weist H.T.R. ausdrücklich auf folgendes hin:
H.T.R. speichert und nutzt die ihm vom Kunden mitgeteilten Daten ausschließlich zur Abwicklung der Vertragsbeziehung und weiteren Pflege der Kundenbeziehung. H.T.R. weist ausdrücklich darauf hin, dass die Daten ggf. auch an andere Firmen und Leistungserbringer weiter gegeben werden, wenn dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist, beispielsweise an Hotels oder andere Tourveranstalter, bei denen H.T.R. nur als Reisevermittler auftritt. Insoweit erfolgt der Datentransfer auch in das europäische und außereuropäische Ausland, soweit sich die Vertragspartner dort befinden.
Bei einigen der von H.T.R. selber durchgeführten Touren bietet wir einen Fotoservice an. Die Fotos werden via DROPBOX gespeichert und der Link am Ende der Veranstaltung an alle Teilnehmer per Mail weitergegeben. Der Kunde erklärt sich damit ebenso einverstanden, wie mit der Nutzung der Fotos für interne Werbezwecke (Homepage, Flyer etc.). Sollte der Kunden hiermit nicht einverstanden sein, so ist dieses H.T.R.vor Beginn der Veranstaltung schriftlich oder mündlich mitzuteilen.